Arbeitsrechtliche Sicherheit - Sperrfristen und Kündigungsschutz

Artikel 336c OR gewährt Kündigungsschutz in verschiedenen Situationen:

  • Militär-, Schutz- oder Zivildienst: sofern der Dienst mehr als 11 Tage dauert - während vier Wochen vorher und nachher
  • Krankheit und Unfall: im 1. Dienstjahr: 30 Tage, im 2. bis 5. Dienstjahr: 90 Tage und ab 6. Dienstjahr: 180 Tage
  • Schwangerschaft: während der Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Geburt
  • Teilnahme an einer Hilfsaktion des Bundes: während der gesamten Teilnahmedauer

Während dieser Sperrfrist ist eine Kündigung ungültig und das Arbeitsverhältnis setzt sich fort. Erst nach Ablauf der Sperrfrist kann eine Kündigung wirksam ausgesprochen werden. Kündigungen vor der Sperrfrist sind zwar gültig, jedoch unterbricht die Sperrfrist die Kündigungsfrist.

Ausnahmen gelten für befristete Verträge, Kündigungen durch Arbeitnehmende, Probezeiten, fristlose Kündigungen und Einverständnisauflösungen.