Anpassungen im Arbeitsvertrag - Änderungskündigung
Einvernehmliche Anpassungen im Arbeitsvertrag sind jederzeit möglich und können schriftlich festgehalten werden. Bei Widerstand des Arbeitnehmenden kann der Arbeitgebende eine Änderungskündigung aussprechen, die es ihm erlaubt nachteilige Regelungen für den Arbeitnehmenden vorzuschlagen. Der Arbeitnehmende kann die neue Offerte annehmen oder ablehnen. Bei Ablehnung endet das Arbeitsverhältnis zum Ende der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist.
Die Änderungskündigung ist unter anderem relevant bei Lohnkürzung, Pensumsreduktion, Anpassung der Funktion, der Arbeitszeiten oder des Arbeitsortes. Die Zulässigkeit hängt von der Begründung der Änderung ab. Missbräuchlichkeit liegt vor, wenn vertragliche Regeln missachtet oder unangemessene Bedingungen ohne berechtigten Grund eingeführt werden.