Was gilt bei Kurzarbeit und Kündigung? Seine Rechte kennen

Wirtschaftliche Unsicherheit – und was sie für Arbeitnehmende bedeutet

Die aktuelle Wirtschaftslage sorgt vielerorts für Verunsicherung. Kostenrechnungen verändern sich, Lieferketten geraten unter Druck, und die Abhängigkeit von vor- oder nachgelagerten Firmen macht sich stärker bemerkbar. In den Nachrichten werden teils bedenkliche Szenarien gezeichnet – und auch in der Kaffeepause im Geschäft sind kritische Themen wie Kurzarbeit oder Stellenabbau keine Seltenheit mehr.

Diese Situation kann verunsichern. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte zu kennen. Oft wird man nur über Pflichten informiert – zum Beispiel, was man unterschreiben oder akzeptieren soll. Wer jedoch auch seine Rechte kennt, fühlt sich sicherer und kann im Ernstfall angemessen reagieren oder sich wehren.

Kurzarbeit – weniger Arbeitszeit, nicht weniger Einsatz

Kurzarbeit ist ein Instrument, das Unternehmen einsetzen können, um wirtschaftlich angespannte Phasen zu überbrücken. Hinter dieser Massnahme steckt in vielen Fällen ein ernst gemeintes Bestreben: Das Unternehmen will langfristig bestehen – und wenn immer möglich auch seine Mitarbeitenden halten.

Für Arbeitnehmende bedeutet Kurzarbeit nicht einfach weniger Arbeit, sondern eine Reduktion der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Die Arbeitsstunden werden gekürzt – mit dem Ziel, Personalkosten vorübergehend zu senken, ohne Kündigungen aussprechen zu müssen.

Der Verdienstausfall wird über die Kurzarbeitsentschädigung teilweise aufgefangen: Sie erhalten in der Regel 80 % des Lohns, den Sie für die ausfallenden Arbeitsstunden erhalten hätten. Beispiel: Wird Ihre Arbeitszeit um 40 % reduziert, erhalten Sie für diese 40 % Kurzarbeitsentschädigung (also 80 % davon). Die restlichen 60 % Ihres Pensums werden normal entlohnt.

Wichtig: Kurzarbeit ist nur mit Ihrer Zustimmung möglich. Lehnen Sie ab, bleibt der Arbeitgeber verpflichtet, den vollen Lohn zu zahlen – was zu Spannungen im Team oder mit Vorgesetzten führen kann. Vielleicht sind Sie auf den vollen Lohn angewiesen und können der Kurzarbeit schlicht nicht zustimmen. In diesem Fall empfiehlt es sich, das Gespräch mit der vorgesetzten Person zu suchen, die Situation offen zu erklären und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen.

Kündigung – klare Regeln, an die sich der Arbeitgeber halten muss

Wird in schwierigen Zeiten doch eine Kündigung ausgesprochen, gelten klare gesetzliche Vorgaben, an die sich der Arbeitgeber halten muss.

Die Kündigungsfristen sind im Obligationenrecht geregelt – und gelten, wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde:

  • 1 Monat im 1. Dienstjahr
  • 2 Monate vom 2. bis 9. Dienstjahr
  • 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr

Die konkrete Kündigungsfrist finden Sie in Ihrem Arbeitsvertrag. Ein genauer Blick darauf lohnt sich.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Während sogenannter Sperrfristen – etwa bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft – ist eine Kündigung unzulässig (Kündigung zur Unzeit). Wird trotzdem gekündigt, ist diese in der Regel ungültig. In einem solchen Fall muss der Arbeitgeber die Kündigung zu einem späteren, rechtlich zulässigen Zeitpunkt erneut aussprechen, damit sie wirksam wird.

Missbräuchliche Kündigung – Ihre Rechte bei unfairer Entlassung

Nicht jede Kündigung ist zulässig – auch wenn sie auf den ersten Blick formal korrekt erscheint. Eine Kündigung gilt als missbräuchlich, wenn sie gegen Treu und Glauben verstösst. Zwei typische Beispiele:

a) Kündigung aufgrund der Ausübung eines verfassungsmässigen Rechts: Etwa, weil jemand in seiner Freizeit eine politische Meinung äussert und deshalb entlassen wird.

b) Kündigung aus Rache oder Schikane: Zum Beispiel, weil jemand auf Missstände hingewiesen oder sich gegen Mobbing gewehrt hat.

Wichtig zu wissen: Die Kündigung bleibt in solchen Fällen formal gültig – das Arbeitsverhältnis endet also wie vorgesehen. Wer jedoch nachweisen kann, dass sie missbräuchlich war, hat Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen.

In solchen Situationen lohnt es sich, frühzeitig rechtlichen Beistand beizuziehen – insbesondere, wenn es um Beweissicherung oder Verhandlungen geht.

Änderungskündigung – Zeit nehmen, bevor man entscheidet

Bei einer Änderungskündigung wird das bestehende Arbeitsverhältnis gekündigt – gleichzeitig erhalten Sie ein Angebot, unter neuen Bedingungen weiterzuarbeiten. Beispielsweise mit einem tieferen Pensum oder veränderten Aufgaben.

Auch wenn der Druck gross sein kann: Sie müssen dieses Angebot nicht sofort unterschreiben. Nehmen Sie sich die Zeit, es sorgfältig zu prüfen. Es ist absolut legitim, Bedenkzeit zu verlangen – idealerweise schriftlich und mit einem konkreten Termin, bis wann Sie Ihre Entscheidung mitteilen.

Die Begründung dafür ist einfach: Eine solche Entscheidung hat direkte Auswirkungen auf Ihre berufliche und private Situation. Sie haben das Recht, diese gut abzuwägen, Informationen einzuholen und allenfalls auch rechtliche Beratung beizuziehen.

Vorsicht bei Aufhebungs- oder Freistellungsvereinbarungen

Manchmal wird statt einer regulären Kündigung eine Aufhebungsvereinbarung oder Freistellungsvereinbarung angeboten. Das kann im ersten Moment fair und interessant erscheinen – birgt aber auch Risiken.

Wichtig: Bevor Sie eine solche Vereinbarung unterschreiben, unbedingt gegenlesen lassen – idealerweise durch eine unabhängige Fachperson (zum Beispiel durch uns von Steck HR). Denn je nach Formulierung kann eine solche Vereinbarung Einfluss auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung haben – zum Beispiel durch Sperrtage beim RAV.

Nehmen Sie sich deshalb die nötige Zeit und klären Sie die möglichen Folgen ab, bevor Sie ein solches Dokument unterschreiben.

Rechtsschutz – wenn es konkret wird

Wenn es um rechtliche Schritte oder Unsicherheiten geht, kann es sinnvoll sein, eine Rechtsschutzversicherung zu haben – insbesondere für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen. Diese kann dabei helfen, Ansprüche durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren, ohne dass man die Kosten selbst tragen muss.

Wichtig zu wissen: Eine Rechtsschutzversicherung kann nicht erst abgeschlossen werden, wenn der Schaden bereits eingetreten ist. In der Regel gilt eine sogenannte Karenzfrist – das bedeutet: Die Versicherung muss bereits eine gewisse Zeit bestehen, bevor man Leistungen beanspruchen kann.

Im besten Fall klären Sie also frühzeitig ab, ob eine solche Versicherung vorhanden ist, was sie abdeckt – und denken gegebenenfalls über einen Abschluss nach, bevor es zu einem arbeitsrechtlichen Konflikt kommt.

Auch in schwierigen Zeiten gilt: Rechte kennen, Unterstützung holen

Krisenzeiten lösen viele Fragen aus – und manchmal auch Sorgen. Wer seine Rechte kennt, ist besser gewappnet. Wer sich rechtzeitig informiert, kann mit einem kühleren Kopf reagieren, wenn es ernst wird.

Erste Anlaufstellen sind das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) sowie kantonale Beratungsdienste, die verlässliche Informationen und konkrete Unterstützung bieten.

Auch wir von Steck HR stehen Ihnen bei Fragen rund um arbeitsrechtliche Themen gerne zur Seite. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und unterstützen Sie dabei, Klarheit zu gewinnen und die nächsten Schritte sicher zu planen.

Es lohnt sich, sich mit den Themen zumindest oberflächlich auseinanderzusetzen – bevor man betroffen ist. So behält man im Fall der Fälle eher die Kontrolle und weiss, wie man reagieren kann.

Ein wichtiger Gedanke zum Schluss

So belastend es ist: Den Verantwortlichen in den Unternehmen fallen solche Massnahmen selten leicht. Kurzarbeit, Kündigungen oder Vertragsänderungen sind meist keine willkürlichen Entscheidungen, sondern Mittel, um das Unternehmen langfristig erhalten zu können – und damit möglichst viele Arbeitsplätze zu sichern.

Sollten Sie dennoch direkt betroffen sein, ist es wichtig, die Situation nicht persönlich zu nehmen – auch wenn der Schock tief sitzt. Nehmen Sie sich Zeit, um die Geschehnisse zu verarbeiten. Sprechen Sie mit Freunden oder Bekannten – oder holen Sie sich, falls nötig, professionelle Unterstützung.

So gelingt es Ihnen vielleicht schneller, sich zu stabilisieren, nach vorne zu blicken und das Beste aus der Situation zu machen.