Kündigung erhalten? Die 10 wichtigsten Schritte für Ihren Neustart
Eine Kündigung zu erhalten, ist für viele Menschen ein einschneidendes Erlebnis - emotional wie auch beruflich. Umso wichtiger ist es, nach dem ersten Schock einen klaren Kopf zu bewahren und die nächsten Schritte bewusst anzugehen.
Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, worauf es jetzt ankommt und wie Sie Ihre berufliche Neuorientierung gezielt gestalten können.
1. Innehalten - und dann ins Handeln kommen
Ein Jobverlust kann Unsicherheit, Wut, Enttäuschung oder Zukunftsängste auslösen. Nehmen Sie sich bewusst Zeit, diese Gefühle wahrzunehmen und einzuordnen. Gespräche mit vertrauten Personen, einer Beratungsstelle oder einem Coach können Ihnen helfen, die Situation zu verarbeiten.
Gleichzeitig gilt: Je früher Sie aktiv werden, desto besser. Eine strukturierte Vorgehensweise gibt Ihnen Orientierung, hilft Ihnen, Nachteile zu vermeiden, und erhöht Ihre Chancen auf einen raschen Wiedereinstieg.
2. Die Kündigung sorgfältig prüfen
Prüfen Sie zunächst die wichtigsten formellen und inhaltlichen Punkte:
- Wann wurde Ihnen die Kündigung tatsächlich zugestellt?
- Welche Kündigungsfrist gilt gemäss Arbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag oder OR?
- Wurde die Kündigungsfrist korrekt berechnet?
- Endet das Arbeitsverhältnis auf das korrekte Monatsende oder den vertraglich vereinbarten Termin?
- Wurde die Kündigung während der Probezeit ausgesprochen?
- Handelt es sich um eine ordentliche oder eine fristlose Kündigung?
- Wurde die Kündigung begründet oder haben Sie eine Begründung verlangt?
Mögliche Schutzbestimmungen
Prüfen Sie ausserdem, ob eine sogenannte Sperrfrist gilt. Nach Ablauf der Probezeit besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein zeitlich begrenzter Kündigungsschutz, insbesondere:
- bei unverschuldeter Krankheit oder einem Unfall
- während bestimmter Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienste
- während der Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Geburt
- während bestimmter Betreuungsurlaube
Die Dauer einer Sperrfrist bei Krankheit oder Unfall hängt unter anderem von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. Eine Kündigung während einer anwendbaren Sperrfrist ist grundsätzlich nichtig.
Weitere Fragen, die Sie klären sollten:
- Gibt es Hinweise auf eine Kündigung zur Unzeit?
- Könnte die Kündigung missbräuchlich sein?
- Handelt es sich um eine Änderungskündigung?
- Sind die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung erfüllt?
- Wurden bei einer fristlosen Kündigung wichtige Gründe genannt?
- Wurde die Kündigung korrekt ausgesprochen?
Eine Kündigung kann unzulässig sein, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigt, weil Sie Ihre Rechte eingefordert haben, in einer Gewerkschaft sind oder wegen persönlicher Merkmale benachteiligt werden.
In solchen Fällen müssen Sie in der Regel noch vor Ablauf der Kündigungsfrist schriftlich Einsprache erheben. Eine Klage ist grundsätzlich innerhalb von 180 Tagen nach Ende des Arbeitsverhältnisses einzureichen. Lassen Sie sich bei Unsicherheit frühzeitig rechtlich beraten.
Bei einer Freistellung
Eine Freistellung ist keine fristlose Kündigung. Das Arbeitsverhältnis und grundsätzlich auch die Lohnzahlung laufen bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter.
Prüfen Sie insbesondere:
- Wie lange wird der Lohn weiterbezahlt?
- Was gilt für Boni, Provisionen und andere variable Vergütungen?
- Wie werden Restferien und Überstunden behandelt?
- Dürfen Sie während der Freistellung eine neue Stelle antreten?
- Wurde die Rückgabe von Geschäftsunterlagen, Geräten oder des Geschäftsfahrzeugs vereinbart?
Im Zweifel lohnt sich eine frühzeitige rechtliche Abklärung. So können Sie mögliche Ansprüche rechtzeitig sichern.
Weiterführende Themen:
- Missbräuchlich Kündigung und die Rechte von Arbeitnehmenden
- Arbeitsrechtliche Sicherheit-Sperrfristen und Kündigungsschutz
- Anpassungen im Arbeitsvertag - Änderungskündigung
3. Melden Sie sich frühzeitig beim RAV an
Melden Sie sich so früh wie möglich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) an – nicht erst am letzten Arbeitstag.
Sie können sich bereits während der Kündigungsfrist beim RAV anmelden und die Unterstützung bei der Stellensuche nutzen. Spätestens sollten Sie sich an jenem Tag anmelden, ab dem Sie Leistungen der Arbeitslosenversicherung beanspruchen möchten.
Warten Sie mit der Stellensuche ebenfalls nicht zu. Die Arbeitslosenversicherung erwartet, dass Sie bereits vor Eintritt der Arbeitslosigkeit alles Zumutbare unternehmen, um eine neue Stelle zu finden. Unzureichende Arbeitsbemühungen können zu einer Kürzung oder vorübergehenden Einstellung der Taggelder führen.
Mögliche Unterlagen
Für die Anmeldung beziehungsweise das Erstgespräch können unter anderem folgende Unterlagen erforderlich sein:
- Kündigungsschreiben / -begründung
- Arbeitsvertrag
- aktueller Lebenslauf
- Sozialversicherungsausweis
- amtlicher Ausweis oder Ausländerausweis
- Nachweise über bisherige Bewerbungsbemühungen
- Angaben zur bisherigen Arbeitgeberin oder zum bisherigen Arbeitgeber
- gegebenenfalls weitere vom RAV verlangte Unterlagen
Die genauen Anforderungen können je nach Situation variieren. Informieren Sie sich deshalb direkt beim zuständigen RAV.
Weiterführendes Thema:
4. Fordern Sie ein Arbeits- oder Zwischenzeugnis ein
Sie haben das Recht, jederzeit ein Arbeitszeugnis zu verlangen – während des Arbeitsverhältnisses als Zwischenzeugnis und nach dessen Beendigung als Schlusszeugnis.
Ein vollständiges Arbeitszeugnis sollte insbesondere enthalten:
- die Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Ihre Funktionen und wichtigsten Tätigkeiten
- eine Beurteilung Ihrer Leistung und Ihres Verhaltens
- das Ausstellungsdatum und die rechtsgültige Unterschrift.
Das Zeugnis sollte wahrheitsgetreu, vollständig, klar und wohlwollend formuliert sein. «Wohlwollend» bedeutet jedoch nicht, dass negative, für das Arbeitsverhältnis relevante Tatsachen verschwiegen werden dürfen.
Fordern Sie das Arbeitszeugnis frühzeitig ein. Je nach Kündigungsfrist kann es sinnvoll sein, zunächst ein Zwischenzeugnis und später ein Schlusszeugnis zu verlangen. Prüfen Sie das Zeugnis sorgfältig oder lassen Sie es fachlich überprüfen.
Weiterführendes Thema:
5. Klären Sie Ferien, Überstunden und weitere Ansprüche
Klären Sie möglichst früh, ob noch offene Ansprüche bestehen:
- Ferienguthaben
- Überstunden und Überzeit
- nicht ausbezahlte Lohnbestandteile
- Provisionen und Boni
- Spesen
- Geschäftsfahrzeug
- private Nutzung von Arbeitsmitteln
- Rückgabe von Geräten, Schlüsseln und Unterlagen
- Versicherungsleistungen nach Ende des Arbeitsverhältnisses
Ferien während der Kündigungsfrist
Ferien sollten grundsätzlich während der Kündigungsfrist bezogen werden, sofern dies zumutbar und organisatorisch möglich ist. Der Arbeitgeber darf den Ferienbezug nicht kurzfristig oder ohne Rücksicht auf Ihre Stellensuche anordnen.
Ob Ferien bezogen oder am Ende des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt werden, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Überstunden und Überzeit
Unterscheiden Sie zwischen:
- Überstunden: Arbeitszeit, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht
- Überzeit: Arbeitszeit, welche die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschreitet
Für Überstunden gelten in erster Linie Arbeitsvertrag, Personalreglement, Gesamtarbeitsvertrag und OR / Arbeitsrecht. Eine Auszahlung oder Kompensation kann unterschiedlich geregelt sein. Überzeit unterliegt zusätzlichen gesetzlichen Vorgaben.
Zeit für Bewerbungsgespräche
Während der Kündigungsfrist haben Sie Anspruch auf die notwendige Freizeit für die Stellensuche. Bewerbungsgespräche und andere wichtige Termine sollten Sie möglichst frühzeitig ankündigen und mit dem Arbeitgeber abstimmen.
Weiterführende Themen:
- Überstunden vs. Überzeit - und wie sieht es mit der Entschädigung aus?
- Vorstellungsgespräche nach Kündigung - Rechte und Regelungen für Arbeitnehmende
6. Analysieren Sie Ihre finanzielle Situation
Verschaffen Sie sich einen realistischen Überblick über Ihre finanzielle Situation:
- Welche Fixkosten fallen monatlich an?
- Welche Ausgaben können Sie vorübergehend reduzieren?
- Wie lange reichen Ihre finanziellen Rücklagen?
- Welche Zahlungen stehen noch aus?
- Wie hoch könnten Arbeitslosenentschädigung und andere Leistungen ausfallen?
- Welche Versicherungen und Vorsorgeleistungen sind betroffen?
Eine klare Budgetplanung schafft Sicherheit und hilft Ihnen, finanzielle Entscheidungen nicht unter Zeitdruck treffen zu müssen.
Informieren Sie sich auch über die Auswirkungen auf Ihre Pensionskasse, Krankentaggeldversicherung, Unfallversicherung und weitere Sozialversicherungen.
7. Aktualisieren Sie Ihre Bewerbungsunterlagen
Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Bewerbungsunterlagen zu überarbeiten:
- ein aussagekräftiges berufliches Profil
- einen übersichtlichen und aktuellen Lebenslauf
- sauber eingescannte Arbeitszeugnisse und Diplome
- ein professionelles LinkedIn- oder XING-Profil
- individuell formulierte Motivationsschreiben
- eine überzeugende Darstellung Ihrer wichtigsten Erfolge und Kompetenzen
Bereiten Sie ausserdem eine kurze und professionelle Antwort auf die Frage vor, weshalb Sie Ihre bisherige Stelle verlassen. Bleiben Sie sachlich und vermeiden Sie negative Aussagen über die ehemalige Arbeitgeberin oder den ehemaligen Arbeitgeber.
8. Bewerben Sie sich strategisch
Setzen Sie auf Qualität statt auf möglichst viele Bewerbungen:
- Konzentrieren Sie sich auf Stellen, die zu Ihren Kompetenzen und Zielen passen
- Passen Sie Lebenslauf und Motivationsschreiben an die jeweilige Stelle an
- Bereiten Sie sich gezielt auf Vorstellungsgespräche vor
- Dokumentieren Sie Ihre Bewerbungsbemühungen für das RAV
- Nutzen Sie Ihr berufliches und persönliches Netzwerk
- Informieren Sie ehemalige Kolleginnen und Kollegen über Ihre Stellensuche
- Ziehen Sie auch Spontanbewerbungen und direkte Kontakte zu Unternehmen in Betracht
Viele Stellen werden über persönliche Kontakte vermittelt. Networking kann deshalb genauso wichtig sein wie die Bewerbung auf ausgeschriebene Stellen. Nutzen Sie berufliche und private Netzwerke sowie soziale Medien gezielt.
9. Nutzen Sie Weiterbildung und Neuorientierung als Chance
Eine Kündigung kann auch der Anlass für eine berufliche Standortbestimmung sein. Stellen Sie sich beispielsweise folgende Fragen:
- Was habe ich in meiner bisherigen Tätigkeit besonders gut gemacht?
- Welche Fähigkeiten und Erfahrungen bringe ich mit?
- Wo liegen meine Stärken und Entwicklungsfelder?
- Welche Kompetenzen möchte ich ausbauen?
- Welche Arbeitsbedingungen sind mir künftig wichtig?
- Welche Branchen oder Berufsfelder kommen für mich infrage?
- Ist eine Weiterbildung, Umschulung oder Neuorientierung sinnvoll?
Weiterbildungen, Bewerbungskurse und arbeitsmarktliche Massnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen durch die Arbeitslosenversicherung unterstützt werden. Klären Sie beim RAV ab, welche Möglichkeiten in Ihrer Situation bestehen.
10. Stärken Sie Ihren Selbstwert und bewahren Sie Ihre Struktur
Der Verlust einer Stelle kann das Selbstwertgefühl beeinträchtigen. Ihre Fähigkeiten, Erfahrungen und persönlichen Stärken bleiben jedoch bestehen – auch wenn sich Ihre berufliche Situation verändert.
Hilfreich sind:
- eine feste Tagesstruktur
- realistische Wochenziele
- regelmässige Bewegung
- soziale Kontakte
- Zeit für Erholung
- eine abwechslungsreiche Stellensuche
- der Austausch mit Fachpersonen
- professionelle Unterstützung bei anhaltender psychischer Belastung
Arbeitslosigkeit ist eine Übergangsphase und keine persönliche Bewertung. Je besser Sie auf sich achten, desto eher bleiben Sie motiviert, klar und handlungsfähig.
Fazit:
Eine Kündigung als Übergang verstehen
Eine Kündigung ist selten das Ende – oft ist sie der Beginn einer neuen beruflichen Etappe. Mit einer klaren Strategie, realistischen Zielen und der Bereitschaft, Unterstützung anzunehmen, können Sie diese Phase aktiv gestalten.
Wichtig ist, dass Sie Ihre Rechte prüfen, sich frühzeitig beim RAV anmelden, Ihre Bewerbungsbemühungen dokumentieren und Ihre beruflichen Möglichkeiten offen analysieren. Schritt für Schritt entsteht so Raum für neue Perspektiven und Chancen.
Bei Fragen rund um Bewerbung, berufliche Neuorientierung und Stellensuche stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite. Einen Überblick über unsere Angebote finden Sie hier.